Begründung: Das Ding ist beruflich genutzt und nicht von den privaten GEZ-Gebühren abgedeckt.So geht's nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11) und gab drei Freiberuflern Recht, die bereits ihre privaten Geräte in der Wohnung ordentlich angemeldet hatten und auf die Gebührenbefreiung bei Zweitgeräten pochten. Somit gehören auch die Berufs-PCs zur privaten Wohnung und sind als Zweitgeräte gebührenfrei. (5. September 2011)
Quelle: Rheinische Post