Kündigung bei Zeit-Pfusch

Wer im Job bei der Zeiterfassung pfuscht und zum Beispiel Pausen mit Absicht falsch angibt, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

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Das entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Hessen. (Az. 16 Sa 1299/13). Ein Arbeitgeber muss sich bei vorsätzlicher Täuschung nicht erst mit einer Abmahnung aufhalten. 

Quelle: LAG  Hessen