In dem verhandelten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 8Sa 87/18) hatte die Mitarbeiterin eines Unternehmens von ihrem Vater überraschend eine Mallorca-Reise geschenkt bekommen, die sie sofort antrat. Und statt montags bis um 10 Uhr im Büro anzutreten, meldete sich – unter Entschuldigungen – um 12 Uhr per Email beim Chef ab und kündigte ihren einwöchigen Spontan-Urlaub an. Der Vorgesetze war damit nicht einverstanden, weil er sie aus betrieblichen Gründen vor Ort brauche und bot ersatzweise einige Tage Urlaub in der Folgewoche an. Die Mitarbeiterin brach ihre Ferien dennoch nicht ab und erschien auch am nachfolgenden Montag nicht. Daraufhin kündigte ihr das Unternehmen – zu Recht, wie die Landesarbeitsrichter jetzt feststellten.
Wer eigenmächtig Urlaub nimmt, muss sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen, heißt es in dem Urteil. Schließlich kommt er seiner vertraglichen Pflicht zur Arbeit nicht nach.
Quelle: Justiz NRW