Das hat jetzt das Landgericht Erfurt klar gestellt (Az: 1 S 101/12). Während Brille, Brieftasche und auch Handy beziehungsweise Smartphone ausnahmsweise mitversichert sind, weil man sie üblicherweise im Auto dabei hat, bewerteteten die Richter den Computer als unüblich. Das teure Gerät also besser irgendwo unfallsicher im Kofferraum verstauen.
Quelle: ASS Compact