Bisher galt ganz grob, dass beide Partner sich bei einer Trennung finanziell nichts schulden. Hatte einer viel Geld oder Arbeitsleistung in die Beziehung eingebracht, war beides futsch. Für einen Ausgleichsanspruch musste man schon verheiratet sein. Dieses Ungleichgewicht hat der Bundesgerichtshof jetzt nachgebessert. Wer in eine "wilde" Partnerschaft ganz besonders viel Kapital oder Energie investiert, kann künftig bei einer Trennung auf einen Ausgleich hoffen. In dem verhandelten Fall steckte ein Mann rund tausend Stunden Arbeit und mehr als 80.000 Euro in den Bau eines gemeinsamen Hauses, das auf dem Grundstück seiner Freundin errichtet wurde. Nach der Trennung hätte er bei altem Recht in die Röhre geguckt.
Bundesgerichtshof Karlsruhe XII ZR 39/06