Geplant ist, dass das Wohngeld 2020 im Schnitt um 30 Prozent steigen soll, beispielsweise für einen Zwei-Personen-Haushalt von 145 auf 190 Euro monatlich, schreibt das Handelsblatt. Zudem soll es künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus automatisch an Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst werden.
Die Erhöhung der staatlichen Förderung soll Geringverdiener weiter entlasten. Nach Berechnungen des Bundesbauministeriums können bis zu 660.000 Haushalte davon profitieren. Gezahlt wird der Zuschuss an Mieter oder Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen. Wer Wohngeld in welcher Höhe erhält, richtet sich individuell nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, nach dem Haushaltseinkommen und der Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung, schreibt n-tv. Wuchermieten sind ausgenommen.
Studenten mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen und erhalten, sofern sie kein Bafög bekommen. Bafögbezieher sind in der Regel vom Wohngeld ausgenommen, weil ihr staatlicher Zuschuss schon eine Wohnkomponente enthält. Wer dagegen einen Ablehnungsbescheid fürs Bafög kassiert, kann diesen als Beleg für die Nichtförderung bei der örtlichen Wohngeldbehörde einreichen und es mal mit Wohngeld versuchen. Auch wenn sich mit dem Wohngeld nicht das Studium finanzieren lässt, bringt es doch ein bisschen Entlastung. So kann vielleicht der Nebenjob kleiner ausfallen und das Studium geht schneller.
Zudem für Studierende spannend: Die Höchstförderung richtet sich nach dem örtlichen Mietniveau. Dafür sind die Städte und Gemeinden in Mietstufen eingeteilt. Künftig soll es eine zusätzliche Mietstufe VII – gültig für teure Städte und Gemeinden – geben. In dieser Stufe sollen, so schreibt Tagesschau.de, die für die Bemessung des Wohngeldes maßgeblichen Miethöchstbeträge um gut zehn Prozent angehoben werden. In diese Kategorie dürften viele teure Studentenstädte fallen.
Der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Quelle: Tagesschau.de, Handelsblatt.de, n-tv.de