Dabei darf die Dauer des Studiums keine Rolle spielen, befand das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 4 K 3280/08) und gab einem Absolventen Recht, der "nur" ein dreijähriges Studium absolviert hatte, während einige Bundesländer vierjährige Ausbildungen für den Titel verlangen.
Quelle: Jurion