Laut den Richtern des Bundesarbeitsgerichts fällt eine Mütze mit Strickbund, die Haare, Haaransatzund Ohren weitgehend bedeckt, genauso unter das Tabu wie ein Kopftuch (Az. 2 AZR 499/08).
Quelle: www.otto-schmidt.de
Laut den Richtern des Bundesarbeitsgerichts fällt eine Mütze mit Strickbund, die Haare, Haaransatzund Ohren weitgehend bedeckt, genauso unter das Tabu wie ein Kopftuch (Az. 2 AZR 499/08).
Quelle: www.otto-schmidt.de