Nebenjobs: 2022 steigt der Mindestlohn

Wer als Werkstudent, Mini-Jobber oder Praktikant Mindestlohn kassiert, bekommt ab sofort mehr Geld. Im Laufe des Jahres soll der gesetzliche Mindestlohn sogar noch ein weiteres Mal steigen.

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Für Mini-Jobber bringt das neue Jahr einige Änderungen. Die beste davon lautet: mehr Geld. Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 01. Juli ist eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde vorgesehen. Die alte Bundesregierung hatte die schrittweise Anhebung bereits 2020 beschlossen.

Anstieg auf 12 Euro geplant

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt, dass der Mindestlohn künftig sogar auf 12 Euro steigen soll. Wann dieses Vorhaben umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest. Weitere Erhöhungen sollen danach wieder wie bisher der unabhängigen Mindestlohnkommission überlassen werden. 

Das ändert sich 2022 für Minijobber

Wer einen steuer- und sozialabgabenfreien Minijob ausübt, muss im Laufe des Jahres möglicherweise seine Stundenzahl anpassen, um unter der zulässigen Verdienstgrenze von 450 Euro zu bleiben. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro wäre die Obergrenze künftig bereits nach 37,5 Stunden erreicht. Bei 9,60 Euro musste man bisher fast 47 Stunden arbeiten, um auf 450 Euro zu kommen. Geplant ist allerdings auch eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 520 Euro. Der Termin steht noch nicht fest.

Achtung: Ab Januar musst Du als Minijobber Deinem Arbeitgeber Deine Krankenkasse und Deine Steuer-ID mitteilen. Mehr dazu bei der Minijob-Zentrale

 

Quelle: FAQ zum MindestlohnKoalitionsvertrag 2021 zum DownloadZur MindestlohnkommissionÄnderungen für Minijobber 2022