Die Prämie gibt’s einmalig, kann am Jahresende über den so genannten Zulagenantrag – über den man auch die übrige staatliche Förderung (z.B. 154 Euro Grundzulage pro Jahr) beantragt – angefordert werden und wird in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Voraussetzung für diesen Berufseinsteiger-Zuschuss ist eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Mit Praktikumsstellen und Studi-Jobs funktioniert das auch, sofern der Arbeitgeber für einen in die Rentenversicherung einzahlt. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat und noch unter 25 ist, erhält die Zulage ebenfalls. Sich ausschließlich wegen der neuen Prämie für einen Riester-Vertrag zu entscheiden, ist aber keine gute Idee. Nur wenn so ein Vertrag grundsätzlich ins eigene Vorsorgekonzept passt, dann steigert die neue Prämie natürlich die Rendite.