Seit dem 1. Januar beschert eine Neuauflage des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes berufstätigen Eltern mehr Spielräume rund um die Babypause: Beim so genannten Elterngeld Plus kann das Elterngeld – das in seiner Summe gleich bleibt – auf eine längere Auszahlungszeit gestreckt werden, wenn die Eltern wieder in Teilzeit arbeiten. Statt zwölf Monaten vollem Geld kann es nun über 24 Monate den halben Betrag geben. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig für mindestens vier Monate am Stück zwischen 25 und 30 Stunden, gibt’s einen Partnerschaftsbonus: Jeder bekommt für vier weitere Monate Elterngeld Plus. Das soll zum einen Väter zu mehr Elternzeit und Mütter zu einem früheren Wiedereinstieg animieren.
Zudem stellten sich die Richter des Arbeitsgerichts Köln schützend vor berufstätige Mütter: Laut einem Urteil (6 Ca 8751/12) kann eine Arbeitnehmerin verlangen, dass in ihrem Arbeitszeugnis der Hinweis auf Fehlzeiten wegen Mutterschutz und Elternzeit gestrichen wird, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass das Unternehmen darunter hat furchtbar leiden müssen.