Neu ist aber, dass junge Eltern den Bezugszeitraum strecken können: Wer nach der Geburt in Teilzeit wieder arbeitet, kann statt bisher 12 bzw. 14 Monate, künftig 24 bzw. 28 Monate Elternzeit bekommen. Jobben beide Eltern zeitgleich für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten beide vier zusätzliche Monate Elternzeit. Darüber hinaus sieht das neue Gesetz mehr Flexibilitäten bei Eltern mit älteren Kindern und Zuschläge bei Mehrlingsgeburten vor.
Quelle: Der Arbeitsrechtsberater