Verletzt er sich innerhalb des Kantinengebäudes, ist das kein Wegeunfall und damit auch kein Arbeitsunfall mehr. So sah es das Landessozialgericht in Stuttgart (L 8 U 1506/13).
Quelle: Zeit Online
Verletzt er sich innerhalb des Kantinengebäudes, ist das kein Wegeunfall und damit auch kein Arbeitsunfall mehr. So sah es das Landessozialgericht in Stuttgart (L 8 U 1506/13).
Quelle: Zeit Online