Private Postings über den Job sind nicht privat

Kommt bestimmt nicht so selten vor: der Arbeitgeber bietet eine coole Aktion für Kunden und man selbst erzählt seinen Facebook- oder Twitterfreunden davon und rührt ein bisschen die Werbetrommel. Dass das viel mehr ist als eine harmlose, rein private Empfehlung, hat jetzt das Landgericht Freiburg festgestellt (Az. 12 O 83/13).

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Die Richter urteilten, dass solche Postings trotz des eingeschränkten und nicht öffentlich sichtbaren Umfelds dienstlich sind. Schließlich profitiere das Unternehmen von der kostenlosen Werbung am meisten. Und diese Sichtweise hat Folgen: Verstößt der Mitarbeiter in seinem Geschreibsel gegen Vorschriften – vergisst (wie in dem verhandelten Fall) zum Beispiel gesetzliche Mindestangaben oder verpeilt Wettbewerbsregeln – haftet sein Arbeitgeber dafür, wenn es Ärger von außen gibt. Schon mal kein gutes Omen für die Beziehung zum Chef. Und: Die Unternehmen werden nach diesem Urteil wohl verstärkt Richtlinien erlassen, die die Mitarbeiter in solchen Fällen in die Haftung einbeziehen. Deshalb sollte man sich Werbepostings auf dem privaten Facebook-Account wohl besser gleich verkneifen – oder zumindest zu 100 Prozent sicherstellen, dass allen Vorschriften rund um Werbung & Co. eingehalten werden.

Quelle: Openjur

http://openjur.de/u/653601.html