Möglich ist dies, weil das Land einen engen "Vergaberahmen" für Leistungszulagen außer Kraft gesetzt hat. Allerdings schöpfen die Unis und FHs die Mittel aus ihrem Globalhaushalt, so dass der steigende Verdienst einiger Professoren auf Kosten ihrer Kollegen geht. Zudem könnte auch die Ausstattung einer Hochschule unter der Umleitung der Gelder leiden. Bislang erhält ein Professor an einer deutschen Universität ein Grundgehalt von rund 4.860 Euro im Monat (W3), sein Kollege an der Fachhochschule bekommt etwa 4.100 Euro (W2). Diese unterschiedliche Vergütung von FH- und Uni-Profs hält der Bayerische Verfassungsgerichtshof für gerechtfertigt. Er hat kürzlich entschieden, dass das aktuelle Grundgehalt für FH-Professoren ausreicht, und befürwortete zudem eine Deckelung der FH-Gehälter in Bayern: Hier darf nur jeder zehnte FH-Professor so viel verdienen wie ein Universitätsdozent der höchsten Besoldungsgruppe W3 - obwohl FHs und Unis laut Gesetz den gleichen Forschungsaufgaben nachkommen sollen.
Quelle: VDI-Nachrichten