Richtig streiken

Lehrer, Kindergärtnerinnen, Flughafen-Personal, Apotheker, Schleusenwärter – zurzeit gehen in Deutschland wieder viele Berufsgruppen für mehr Gehalt auf die Straße. Deshalb hat die Süddeutsche mal zusammengetragen, wann Arbeitnehmer eigentlich streiken dürfen und wann nicht. Zunächst mal darf nur gestreikt werden, wenn eine Gewerkschaft die Arbeitsniederlegung organisiert hat.

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Alles andere ist ein wilder Streik und verboten. Wer Gewerkschaftsmitglied ist, erhält für die Zeit des Ausstandes in der Regel Geld aus der Streikkasse, sofern er sich täglich vor Ort in eine entsprechende Liste einträgt. Vom Arbeitgeber gibt’s in dieser Zeit nichts. Nicht-Mitglieder dürfen auch die Arbeit niederlegen, bekommen aber von den Genossen kein Geld und keinen Rechtsschutz. Wer streiken will, verlässt dazu – ohne das beim Chef ankündigen zu müssen – seinen Arbeitsplatz und trifft sich mit den Gleichgesinnten. Einfach nach Hause gehen oder gar nicht erst aufkreuzen, ist dagegen nicht drin. Wer schon vor einem Streik krank war, bekommt ganz normal seine Entgeltfortzahlung vom Unternehmen gezahlt. Wer währenddessen erkrankt, erhält kein Geld vom Chef, kann aber Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.  
(03|2013) Quelle: Süddeutsche Zeitung

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