4. Juli 2008 - Wer seinen Verwaltungskostenbeitrag nicht zahlt, darf von der Uni in den meisten Fällen nicht gleich automatisch vor die Tür gesetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Das dürfen sie nur, wenn das Land es im jeweiligen Hochschulgesetz so vorgesehen hat. Ansonsten ist erstmal die ganz normale Bürokratie mit Zahlungserinnerung, Mahnung & Co. anzuleiern und der Student darf weiter an die Uni gehen.
VG Weimar 2 K 1663/07, Quellen: Wiwo, eigene Recherchen