Schwangere in der Probezeit sind safe

Die Probezeit im neuen Job ist immer eine recht wackelige Angelegenheit, denn der Arbeitgeber kann einem in diesen drei bis sechs Monaten recht schnörkellos ohne Angabe von Gründen wieder kündigen.

Da könnte ein skrupelloses Unternehmen auch schon mal auf die Idee kommen, sich umgehend wieder von schwangeren Neuankömmlingen zu trennen. Davor sind diese aber per Mutterschutzgesetz (§ 9) geschützt, stellt ein dpa-Beitrag fest. Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung dürfen Frauen nur in ganz wenigen Sonderfällen gekündigt werden. (29. April 2011)

Quelle: dpa/Haufe Recht

Mutterschutz