Schweigen ist nicht immer Pflicht

5. Oktober 2009 - Um zu verhindern, dass Mitarbeiter allzuviel in der Öffentlichkeit über ihr Unternehmen ausplaudern, bauen viele Firmen Verschwiegenheitsklauseln in die Arbeitsverträge ein.

Doch manche sind so engmaschig gefasst, dass sie einen Jobwechsel innerhalb einer Branche fast unmöglich machen. Solche Klauseln, die einem Mitarbeiter allgemein verbieten, seine erworbene Erfahrung weiterzuverwerten, seien in der Regel unzulässig und damit voll unwirksam, schreibt die FAZ.

Quelle: FAZ

Unternehmens-Geheimnis