Erledigt der Mitarbeiter seinen Job ohne Beanstandung und surft nur für wenige Sekunden privat, um zum Beispiel den Kontostand zu checken – ist eine verhaltensbedingte Kündigung überzogen, urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz (Az. 6 Sa 682/09). (3. Mai 2010)
Quelle: Bild