Semestergebühren abzugsfähig

Im Streit mit einigen Finanzämtern umd die leidigen Semestergebühren haben die Studierenden einen Sieg davon getragen.

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. III R 38/08) gelten auch Semestergebühren als "ausbildungbedingter Mehrbedarf" und dürfen damit als Studiumskosten in der Rubrik Sonderausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Zudem mindern sie das Einkommen eines Studis, so dass die Eltern noch eher Kindergeld bekommen. Dieser Aspekt ist aber ohnehin nur noch rückwirkend für 2011 relevant, denn ab 2012 spielt das Studi-Einkommen bei der Kindergeldfrage keine wirkliche Rolle mehr.

(06.02.2012) Quelle: Finanztest

Studienkosten