Grundsätzlich sind Studenten beim Hochschulsport über die Uni gesetzlich unfallversichert, wenn das sportliche Treiben als Ausgleichssport zum Lernen durchgeht und das Ganze von der Hochschule organisiert ist. Wenn den Studis etwas passiert, übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten.
In dem verhandelten Fall hatte ein Student bei der Campusliga mitgekickt und sich beim Aufwärmen das Kreuzband und den Meniskus verletzt. Die 14.000 Euro, die die Behandlung in der Folge kostete, hatte die Unfallversicherung zunächst übernommen, wollte sie aber später von der Krankenkasse des Studenten zurückhaben. Die Begründung: In dem Fußballturnier sei es um Wettkampf gegangen und nicht um Ausgleich, also müsse die Unfallversicherung nicht einspringen.
Dieses Ansinnen kann für verunglückte Studenten zum Beispiel dann knifflig werden, wenn ein Langfristschaden sie später an der Berufsausübung hindert und es um einen finanziellen Ausgleich geht. Dafür sind die Krankenkassen zum Beispiel gar nicht zuständig.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stellt aber jetzt klar (Az. L 3 U 56/15), dass der Wettkampfcharakter dem Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht entgegensteht. Schließlich seien die meisten Sportarten von Natur aus auf Wettkampf angelegt. Die Richter befanden, dass das Campusliga-Turnier sehr wohl dem körperlichen Ausgleich, der sozialen Integration und der Persönlichkeitsentwicklung diente und unter den Fittichen der Hochschule stattfand. Ergo greift der Unfallschutz.
Allerdings stellten die Landesrichter auch fest, dass nicht automatisch jeder Hochschulsport abgedeckt sei. Es käme immer auf den konkreten Fall an.
Quelle:Kostenlose Urteile.de