Studenten können ab sofort wieder Corona-Überbrückungshilfen beantragen

Kein Nebenjob und die Kosten für Wohnen und Studium laufen weiter – damit Studenten trotzdem was zu beißen haben, hat die Bundesregierung das Nothilfe-Programm wieder aufgelegt.

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Die Corona-Überbrückungshilfe gilt nun bis zum Ende des laufenden Wintersemesters, schreibt Zeit.de. Das Vorgänger-Programm aus dem ersten Lockdown war Ende September ausgelaufen. Die Nothilfe für Studenten, denen zum Beispiel durch weggebrochene Nebenjobs Geld fürs tägliche Leben fehlt, muss nicht zurückgezahlt werden und kann von in- und ausländischen Studierenden beantragt werden, die an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind. Wer Bafög oder Stipendien erhält, kann den Antrag trotzdem stellen. Zuständig sind die jeweiligen Studierendenwerke.

Als weitere Erleichterung für die studentischen Finanzen soll der KfW-Studienkredit bis Ende nächsten Jahres zinsfrei sein.

Leer ausgehen zurzeit Studenten zum Beispiel an Akademien, dualen Hochschulen, Fachschulen et cetera.

Überbrückungshilfefür jeden einzelnen Monat beantragen

Ein bisschen bürokratisch ist das Ganze leider: Die Nothilfe muss (und kann) für jeden einzelnen Monat beantragt werden. Die Notlage ist zum Beispiel über Kontoauszüge zu belegen. Je nach Größe des Finanzlochs in der Haushaltskasse können Studenten pro Monat 100 bis 500 Euro erhalten.

Betriebsschließung darf nicht den ganzen Jahresurlaub schlucken
Umgekehrt kann ein Unternehmen seine Belegschaft auch kollektiv über Weihnachten in die Betriebsferien schicken – ob es dem einzelnen nun passt oder nicht. Allerdings geht das nur, wenn es betrieblich begründet ist, weil zum Beispiel Fertigungsstraßen stillgelegt werden. Zudem darf der „Zwangsurlaub“ per Gerichtsurteil nicht mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs ausmachen.

Quelle: zeit.de
Hier gibt’s den Antrag auf Überbrückungshilfe: überbrückungshilfe-studierende.de