Unter dem Motto „MODUS – Mobilität und Durchlässigkeit stärken“ hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Oktober ein neues Informationsportal gestartet. Auf der Website „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ können sich Studierende und Studieninteressierte darüber informieren, wie und wo sie sich Studienleistungen und außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf den gewünschten Studiengang anrechnen lassen können. Das könne nämlich helfen, die Studiendauer sinnvoll und zum Teil signifikant zu verkürzen, mehr Lust auf ein Auslandssemester zu machen und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Ausbildung und Studium zu erhöhen, sagt HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt. Das Portal bietet Hilfestellungen zu folgenden Situationen:
Berufsausbildung anrechnen
Nach Angaben der HRK ist es grundsätzlich kein Problem, wenn eine Berufsausbildung schon längere Zeit zurückliegt. Entscheidend für die Anrechnung sei der Nachweis, dass die geforderten Kompetenzen bzw. Leistungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Wenn du beispielsweise in den Neunzigerjahren Computerkenntnisse erworben hast, kann deine Hochschule nicht davon ausgehen, dass deine Kompetenzen dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Wenn jedoch Inhalt und Niveau der vorhandenen und geforderten Kompetenzen übereinstimmen, können Kompetenzen ein Leben lang angerechnet werden. Die Website erklärt Schritt für Schritt, wie der Antrag gestellt wird.
Studienfach oder Hochschule wechseln
Von einer Hochschule der angewandten Wissenschaft (HAW) an die Uni wechseln? Den Master an einer anderen Hochschule machen als den Bachelor? Von BWL zu Wirtschaftspsychologie oder umgekehrt? In vielen Situationen stellt sich die Frage, inwieweit Module und Prüfungsleistungen anerkannt werden. Einfach gesagt prüft die neue Hochschule dabei, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Neben der Prüfung, ob die Institution bzw. der Studiengang dem Standard einer (deutschen) Hochschule entspricht, sind deine Lernergebnisse, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erreicht wurden, die wichtigste Grundlage des wesentlichen Unterschieds. Grundsätzlich sollten sich Wechselwillige vorab gründlich von der neuen Hochschule bzw. Fakultät beraten lassen. Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen wird üblicherweise jedoch erst gestellt, sobald du dich dort eingeschrieben hast.
So zählt das Auslandssemester
Wer einen Auslandsaufenthalt plant, sollte sich vorab an der Heimathochschule beraten lassen, beispielsweise bei den Erasmus-Koordinatoren, beim International Office oder der Studienberatung. Die informieren darüber, welche Hochschule oder Programme sich eignen, was danach anerkannt werden kann und welche Unterlagen dafür vorgelegt werden müssen.
Besonders unkompliziert läuft die Anrechnung von Auslandsleistungen im Rahmen des Programms Erasmus+. Hier schließt Du in der Regel vorab mit beiden Hochschulen ein sogenanntes Learning Agreement ab.
Schlechte Noten nicht anrechnen lassen
Tipp: Auslandsleistungen werden nur auf Antrag anerkannt. Wenn es im Ausland also nicht so toll läuft, beispielsweise aufgrund von Sprachschwierigkeiten oder weil es so viel außerhalb der Uni zu entdecken gibt, musst Du Dir mäßige Noten nicht anrechnen lassen. Selbst wenn Du vorher ein Learning Agreement abgeschlossen hast, welches dir die Anerkennung zugesichert hat, kannst Du das Modul an deiner Heimathochschule nochmal belegen.
Zu allen Konstellationen gibt es eine Schritt für Schritt-Anleitung. Videos mit persönlichen Fallbeispielen, hilfreiche Links und FAQs runden das nützliche Angebot ab.
Quellen: Zum Portal AN