Sie sollen künftig den Rechtsanwälten weitgehend gleichgestellt sein. Insbesondere für die Altersvorsorge bedeutet das eine große Veränderung: Wie selbstständige Rechtsanwälte können sich Syndikusanwälte dann von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und in den anwaltlichen Versorgungswerken versichert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Befreiung sogar rückwirkend gelten.
In den letzten Jahren hatte es vor den Gerichten immer wieder ordentlich Streit darüber gegeben, ob Unternehmensanwälte, deren Zahl seit Jahren rasant steigt, Mitglied in den beliebten Anwaltsversorgungswerken sein dürfen oder in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben müssen. Das neue Gesetz regelt den Streit nun im Sinne der Syndikusanwälte.
Quelle: Der Arbeitsrechtsberater