Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az. 3-08 O 46/10). Auf der verhandelten Webseite standen rechtswidrige Inhalte, die der - unwissende - Twitterer durch seinen Link verbreitet hatte. Inwieweit nun Schadenersatz oder ähnliches fällig wird, müssen die Gerichte noch entscheiden. (3. Mai 2010)
Quelle: Meedia