In der März-Ausgabe des JobguideXpress (siehe auch unter www.jobguide.de) haben wir auf ein anhängiges Verfahren vor dem Finanzgericht Münster hingewiesen, auf das sich Erstudiumsstudenten in ihrer Steuererklärung berufen sollen, um sich bei einem positiven Urteil die komplette Absetzbarkeit ihres Studiums zu sichern. Mittlerweile ist auch vor dem Bundesfinanzhof ein solches Verfahren anhängig, auf das sich Studenten wegen der Höhe des Gerichtes noch viel besser berufen können: BFH VI R 7/10.
Quelle: Bonner Generalanzeiger