Darauf weist die Kölner Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür hin. Zwei Kriterien müssen aber erfüllt sein: Auch aus dem Urlaub heraus muss man sich unverzüglich beim Chef krank melden. Wer länger als drei Tage flach liegt, benötigt ein Attest vom Arzt. Und wenn es der Chef verlangt, muss man es auch ab dem ersten Krankheitstag vorlegen.
Quelle: betriebsrat.de