Vom Arbeitszimmer lässt sich jetzt mehr absetzen

Wer regelmäßig, aber nicht ausschließlich zu Hause arbeitet, kann künftig in seiner Steuererklärung mehr für sein Arbeitszimmer absetzen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzbar.

Dass es mehr Geld gibt, ist einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Die Neuregelung gilt übrigens rückwirkend bis 2007. Allerdings können sich nur diejenigen Geld aus den Steuererklärungen 2007 und 2008 zurückholen, die Einspruch eingelegt hatten oder deren Erklärungen einen Vorläufigkeitsvermerk enthielten. Denn erst ab April 2009 hatte der Fiskus automatisch Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen, meldet die Wirtschaftswoche.

Von der Neuordnung profitieren vor allem Lehrer, Handelsvertreter und Arbeitnehmer, die nebenberuflich etwa als Dozent arbeiten. Für Berufstätige, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, gilt die bisherige Praxis. Ist das eigene Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, akzeptiert der Fiskus die Aufwendungen in der Steuererklärung. Sie können dann auch mehr als die 1.250 Euro für "Teilzeit-Heimarbeiter" absetzen. (6. Januar 2011)

Quellen: Wirtschaftswoche, Bundesverfassungsgericht

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