Vor dem Studienabbruch schlau machen

Bei manchen zeigt sich schon im ersten Semester, dass das Studienfach die falsche Wahl war oder Studieren insgesamt nichts für einen ist. Andere kommen ein paar Semester später ins Grübeln. Wer dann überlegt, das Studium abzubrechen, sollte sich vorher noch über die rechtlichen und finanziellen Folgen informieren.

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Die Rhein-Neckar-Zeitung erklärt, wie sich ein Studienabbruch auf Bafög, Kindergeld & Co. auswirkt. So stellt der Beitrag fest, dass sich in Sachen Kindergeld durch den Studienabbruch nicht groß etwas ändert: Wer danach etwas anderes studiert oder eine Ausbildung beginnt, dessen Eltern erhalten weiterhin Kindergeld, bis der Nachwuchs 25 Jahre wird. Ob Erst- oder Zweitstudium oder ähnliches ist dem Staat da ziemlich egal. Einzige Bedingung: Der Student/Schüler muss in einem möglichen Nebenjob unter 20 Stunden pro Woche bleiben.

Beim Bafög wird es etwas komplexer: In den ersten zwei Fachsemestern kann man ohne Angabe von Gründen abbrechen oder die Studienrichtung wechseln, ohne sich seine Bafögchancen für später zu verbauen. Bei Abbruch oder Umstieg im dritten Fachsemester muss der Student dem Bafögamt einen wichtigen Grund glaubhaft vermitteln. Das kann die fehlende Eignung fürs Fach oder ein Neigungswandel sein, schreibt die Rhein-Neckar-Zeitung. Wer es sich ab dem vierten Fachsemester anders überlegt oder schon zum zweiten Mal das Fach wechselt, muss schon sehr gravierende Gründe anführen können, um seine weiteren Chancen auf Bafög nicht zu verspielen.

Der Krankenkasse muss ein Student melden, wenn er das Studium schmeißt. Ist er zu dem Zeitpunkt noch unter 25 Jahre – und die Eltern sind gesetzlich versichert – bleibt er beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern, bis er eben 25 wird oder eine Ausbildung oder einen Job anfängt. Dann braucht er eine eigene Krankenversicherung.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung