Das Studentenportal Studis Online hat in einem Beitrag ausführlich zusammengestellt, wann Studierende Chancen auf elternunabhängiges Bafög haben.
Hier eine Zusammenfassung: Elternunabhängiges Bafög kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn die Eltern nicht mehr ihrer Unterhaltspflicht nachkommen müssen, der Student per Gesetz aber trotzdem noch Unterstützung für seine Ausbildung bekommen soll. Geregelt sind die Fälle in § 11, Absatz 3 BAföG beziehungsweise in Absatz 2, wenn die Eltern zwar noch eine Unterhaltspflicht haben, aber zum Beispiel nicht auffindbar sind.
In der Regel prüft das Bafögamt automatisch bei jedem Bafögantrag anhand des Lebenslaufes, ob auch eine elternunabhängige Förderung in Frage kommt.
Das wäre zum Beispiel, wenn:
> der Student zwischen seinem 18. Lebensjahr und dem Studienbeginn fünf Jahre lang gearbeitet hat (Teil- oder Vollzeit, angestellt oder selbstständig, aber kein Ferienjob) und nicht älter als 30 Jahre ist
> der Student (unter 30 Jahre) vor dem Studienbeginn eine Ausbildung absolviert hat und dann so lange gearbeitet hat, dass insgesamt sechs Jahre zusammenkommen. Die Erwerbstätigkeit muss dabei mindestens drei Jahre gedauert haben.
> Das gilt zum Beispiel auch für Bachelorabsolventen, die nach dem Abschluss drei Jahre arbeiten. Sie können im Masterstudium dann elternunabhängig gefördert werden.
> Als Erwerbstätigkeit gelten unter anderem auch Wehrdienst, Freiwillige Jahre, Bufdi, Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Reha, Erwerbsunfähigkeit.
> Wer sein Studium abbricht und später nochmal neu ansetzt, kann – fünf Jahre Job dazwischen vorausgesetzt – das elternunabhängige Bafög bekommen, wer sein Studium nur unterbricht, allerdings nicht.
> Für Studierende, die jenseits der 30 mit einem Bachelorstudium oder jenseits der 35 ein Masterstudium beginnen, gibt es Sonderregeln, die Studis Online in einem separaten Beitrag erläutert.
Quelle: Studis Online/bafoeg-rechner.de