Schlussfloskeln mit netten Wünschen sind zwar üblich, aber man hat keinen Anspruch darauf. Wer befördert oder versetzt wird, kann ein Zwischenzeugnis verlangen. Das Recht aufs Arbeitszeugnis erlischt drei Jahre nach dem Ausscheiden. Auch Teilzeitkräfte, Praktikanten oder freie Mitarbeiter haben ein Recht auf eine Beurteilung.
(02|2013) Quelle: Wiwo