Müssen sie nicht unbedingt, stellt eine Arbeitsrechtlerin im Digitalmagazin t3n fest. Denn ein Bier oder ein Wein in der Mittagspause ist nicht strickt und per se verboten. Die Pause zählt, so sagt die Juristin, nicht zur Arbeitszeit. Somit könnte man in dieser Zeit also grundsätzlich tun und lassen, was man möchte. Inklusive Alkohol trinken. Aber: Anschließend darf die Arbeit nicht darunter leiden. Man muss seinen Job zu 100 Prozent erledigen können, sonst kann das arbeitsrechtliche Folgen wie eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben. Und im vollen Kopp Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden anlallen oder anpöbeln, geht natürlich auch nicht.
Das Zwischenergebnis: Ein Glas Bier oder Wein in der Pause geht in Ordnung, solange man es mit dem Job vereinbaren kann.
Absolut Tabu auch in der Mittagspause ist Alkohol aber selbstverständlich in Jobs, in denen es um Risiken und Sicherheit geht: zum Beispiel bei LKW- oder Kranfahrern, Chirurgen, Piloten und Zugführern. Oft sieht schon deren Arbeitsvertrag ein Alkoholverbot vor. Da ist es dann keine Frage des eigenen Ermessens mehr, ob ein Gläschen Wein okay ist oder nicht.
Und: Direkt am Arbeitsplatz ist Alkohol natürlich ebenfalls ein No go.
Quelle: t3n