So empfiehlt das Magazin Studierenden, sich zügig um Folgendes zu kümmern:
> Eine Haftpflichtversicherung. Die springt ein, wenn man dem Kommilitonen versehentlich Kaffee in den Laptop kippt oder wenn einem andere teure Missgeschicke passieren. Denn für den Schaden an Personen und Sachen hat immer der Verursacher gerade zu stehen. Und weil das ziemlich teuer werden kann, empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung. Wenn die Eltern eine entsprechende Police haben, lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen. Manchmal gilt die Absicherung auch noch für den Nachwuchs, wenn er zum Beispiel noch daheim wohnt oder bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Eine eigene Versicherung ist aber auch nicht teuer.
> Eine Hausratversicherung. Die lohnt sich aber nur, wenn jemand wirklich schon exklusiven Hausrat oder teure technische Geräte besitzt. Ansonsten könnte man sie auch gut nach dem Studium erwägen. Möglicherweise gilt auch die Police der Eltern, sofern sie eine haben, noch für die Studentenbude mit.
> Eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine BU-Versicherung greift einem finanziell unter die Arme, wenn man durch Krankheit oder Unfall so krank ist, dass man seinen (angepeilten) Beruf nicht ausüben kann. Weil die Policen umso günstiger ausfallen, je früher man sie abschließt, kann es sich lohnen, schon während des Studiums damit zu starten. Zudem ist man ja auch in jungen Jahren nicht vor Unfällen oder Krankheiten gefeit. Für Studenten gibt es Einsteigertarife, die eine Mindestabsicherung bieten und sich später aufstocken lassen.
> Steuererklärung. Der Beitrag weist darauf hin, dass Master-Studierende die kompletten Kosten für ihr Studium als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Die mindern dann als Verlustvortrag die Steuerlast in kommenden Jahren. Das gleiche können auch Bachelor-Studenten tun, wenn sie vor dem Studium eine Ausbildung absolviert haben. Erststudenten können dagegen ihre Kosten nur als Sonderausgaben für begrenzt und für das jeweilige Jahr absetzen. Tipp für alle: Quittungen und Belege sammeln, für den Fall, dass man die Ausgaben nachweisen muss.
Quelle:Zeit Campus