Wer haftet beim Unfall im Homeoffice?

Wer im Büro die Treppe runter fällt und sich was bricht oder wem der Laptop auf die Zehen fällt, ist über den Arbeitgeber versichert. Aber was gilt, wenn man sich im Homeoffice verletzt?

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Ein Beitrag auf t3n hat die aktuelle Rechtslage rund um heimische Betriebsunfälle mal zusammengetragen:

Grundsätzlich haftet bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers – übernimmt also die Kosten für Reha, Behandlung und auch eine mögliche Rente, falls man durch den Arbeitsunfall einen bleibenden Schaden behält.

Homeoffice ist versichert, aber…
Ob das auch so beim Arbeiten daheim gilt, hängt vom Einzelfall und den Umständen des Unfalls ab, denn die Grenzen zwischen dienstlich und privat sind in den eigenen vier Wänden fließender als in einem Bürogebäude, schreibt t3n. Grundsätzlich gilt: Handlung und Unfallereignis müssen in einem sachlichen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen. Jede private Tätigkeit, die man einschiebt, etwa ein privates Telefonat, Wäsche aufhängen zwischen zwei Zoom-Konferenzen oder die Kaffeepause auf dem Balkon, ist deshalb nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt.

Küche und Klo bleiben privat
Unfälle auf dem Weg rund ums Homeoffice werden ebenfalls unterschiedlich gewertet, schreibt t3n: Wer auf dem Weg von daheim ins auswärtige Büro verunglückt, tut dies auf einem versicherten Arbeitsweg. Ein Unfall vom Homeoffice zum Kundentermin gilt als Wegeunfall und ist ebenfalls abgesichert. Während Kantine und Firmenklo als Betriebsräume gelten und die Wege dorthin „dienstliche“ sind, gilt das fürs Homeoffice in der Regel nicht. Wer also in den heimischen vier Wänden den Schreibtisch verlässt und sich in der Küche an der Kaffeemaschine verbrüht, wird Probleme mit der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen und sich möglicherweise vor Gericht streiten müssen.

 

Quelle: t3n