Der Branchenverband ließ dafür 300 Startups zu ihren Mitarbeiterbeteiligungsmodellen befragen. Nur rund jedes vierte junge Unternehmen (27 Prozent) vergab Firmenanteile an seine Belegschaft. Und die Gründer, die ihrer Belegschaft die Möglichkeit einräumen Anteile zu erhalten, konzentrieren sich dabei mehrheitlich (zu 74 Prozent) auf nur wenige Mitstreiter, zwischen ein und vier. Die Absicht der Gründer: die Angestellten durch die Beteiligung am Startup stärker ans Unternehmen zu binden und sie noch stärker zu motivieren, weil sie ja so auch ein bisschen fürs eigene Unternehmen arbeiten.
Diese vorausschauende Haltung leisten sich aber eben nur wenige Startups. Gut ein Viertel der Befragten Gründer wollte in der Studie gar keine Angaben zur Beteiligungsstruktur machen. Bei rund der Hälfte der Unternehmen hatten ausschließlich die Gründer Anteile.
Gründe, warum sie Mitarbeiter nicht – wie in vielen großen Unternehmen über Mitarbeiteraktien zumindest bei leitenden Angestellten und tragenden Köpfen der Firma üblich – am Firmenkapital beteiligen, wurden viele genannt. Am häufigsten, dass die Kollegen lieber mehr vom festen Gehalt hätten. Ein Teil wollte auch seine Eigentümerstruktur nicht verwässern. Viele waren aber schlicht noch gar nicht auf die Idee gekommen oder hielten den organisatorischen oder rechtlichen Aufwand für zu groß.
Jobguide-Meinung: Unterm Strich sollten sich Mitarbeiter von Startups darüber im Klaren sein, dass sie vom Aufstieg „ihrer“ Firma zum Einhorn aller Voraussicht nach nur wenig profitieren werden – allerdings sind sie finanziell auch fein raus, wenn das Unternehmen nicht abhebt, sondern vorzeitig das Zeitliche segnet.
Quelle: Bitkom