Damit kann dieser Vorschlag, der zum Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses vom 9. Dezember 2010 gehört, erst im Laufe dieses Jahres realisiert werden. Zwar sollen generell Vorhaben auch rückwirkend in Kraft treten, also zum 1.1.2011. Das gilt aber nur für kostenneutrale Maßnahmen, wozu beide erwiesenermaßen nicht gehören. Es ist daher damit zu rechnen, dass nach einer Beschlussfassung die Erhöhung erst 2012 in Kraft tritt. (6. Januar 2011)
Quelle: Focus