Wie man sein Arbeitszeugnis anfechtet

Ein Beitrag auf n-tv.de erklärt, was ein Arbeitnehmer gegen ein Arbeitszeugnis unternehmen kann, wenn es ihm nicht wahrheitsgemäß und wohlwollend genug ist. 

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Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer einige Wochen Zeit, gegen ein Arbeitszeugnis vorzugehen. Meist sind die Fristen im Arbeits- oder Tarifvertrag als Verfall- oder Ausschlussfrist festgelegt und betragen oft drei oder sechs Monate, heißt es in dem n-tv-Beitrag. So lange, raten Arbeitsrechtler, sollte man allerdings nicht warten, weil die Erinnerung der beteiligten Personen schnell verblasst.

Sinnvollerweise sollte man zunächst im direkten Gespräch mit dem Arbeitgeber um eine Zeugnisberichtigung bitten, insbesondere, wenn einen nur Kleinigkeiten stören. Möchte der Mitarbeiter größere Änderungen vornehmen lassen, hilft möglicherweise die Rückendeckung eines Anwalts, um Formulierungsvorschläge zu erarbeiten und vorzubringen.

Ein Zeugnis muss vollständig, wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Deshalb kann ein Mitarbeiter die Tätigkeitsbeschreibung und die Leistungsbewertung monieren. Fehlen da zum Beispiel wesentliche Aufgaben oder Erfolge, kann eine Berichtigung gefordert werden. Das gleiche gilt für Kaffeeflecken oder die falsche Unterschrift (Kollege statt Chef). Konkrete Formulierungen kann ein Mitarbeiter aber genauso wenig einfordern wie eine Dankes- oder Bedauernsformel. Deshalb kann der Mitarbeiter zwar alternative Formulierungen vorschlagen, einen Anspruch, dass sie übernommen werden, hat er aber nicht.

Oft streiten Arbeitnehmer und Unternehmen über die allgemeine Bewertung der Arbeitsleistung. Gerichte haben dabei, so stellt der Beitrag fest, die Beweislast geteilt: Die Firma muss im Streitfall nachweisen, dass der Mitarbeiter schlechter als der Durchschnitt gearbeitet hat, der Arbeitnehmer muss seine Überdurchschnittlichkeit belegen. Das klappt am ehesten, wenn man positive Zwischenzeugnisse oder Jahresbeurteilungen vorlegen oder Zeugen für gute Arbeit benennen kann. Sind Zwischenbewertungen gut ausgefallen, kann das Abschlusszeugnis nicht ohne triftigen Grund deutlich abweichen.

Im Idealfall einigt man sich mit dem (Ex-)Arbeitgeber außergerichtlich, raten die Arbeitsrechtler in dem Beitrag. Wegen der schwierigen Beweislast sei es nämlich selten erfolgreich, eine Berichtigungsklage vor Gericht bis zum Ende durchzufechten. Trotzdem kann es erstmal sinnvoll sein, Zeugnisklage einzureichen, wenn es mit dem gütlichen Einigen auf dem kurzen Dienstweg nicht geklappt hat. Denn um einen Rechtstreit zu vermeiden, sind Unternehmen dann oft zu Kompromissen bereit.

Letzter Tipp der Arbeitsrechtler: Das Zeugnis muss in Inhalt und Sprache zur Tätigkeit des Mitarbeiters passen. Vorsicht deshalb beim Selbstformulieren. Marke Eigenbau gerät oft zu lang und allzu positiv.

Quelle: n-tv.de