„Das Bild des Prüfers ist viel zu sehr auf die Abschlussprüfung großer börsennotierter Unternehmen fokussiert“, bedauert Claus Securs, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer. Dabei seien lediglich 100 der insgesamt 2.762 Wirtschaftsprüferpraxen in Deutschland als Prüfer von rund 1000 Unternehmen öffentlichen Interesses, also insbesondere börsennotierter Unternehmen, aktiv. Demgegenüber würden in Deutschland pro Jahr mehr als 30.000 gesetzliche Abschlussprüfungen durchgeführt. 40 Prozent der gut 17.000 Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer seien an der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen gar nicht beteiligt. Aber auch sie machten einen wichtigen Teil des Berufsstandes aus. Sie prüfen und beraten überwiegend kleine Unternehmen, die sich nur freiwillig prüfen lassen.
Um die viel zu einseitige Sicht der Öffentlichkeit auf den Beruf des Wirtschaftsprüfers aufzubrechen, müsse das Bild des Wirtschaftsprüfers als selbstständiger, freiberuflich tätiger Berater wieder verstärkt gepflegt werden, regt Securs an. Der weitaus überwiegende Teil des Berufsstandes fühle sich hohen ethischen Standards verpflichtet. Um der Öffentlichkeit gegenüber zu dokumentieren, dass der Berufstand berufsrechtliche Verstöße rigoros ahnde, müssten die Wirtschaftsprüferkammer und ihre Aufsicht – die Apak – im Einzelfall über Aufsichtsverfahren, die konkrete Pflichtverletzung und verhängte Maßnahmen öffentlich berichten können. Durch die gesetzlich auferlegte Schweigepflicht seien beiden Institutionen jedoch im Moment die Hände gebunden.
Securs stellt zudem, dass nach deutschem Recht nur Personen strafbar seien, also immer nur der einzelne Prüfer zur Verantwortung gezogen werden könne, nicht aber die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Ganze. Nach Meinung des Wirtschaftsprüferkammerpräsidenten sei die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu erwägen.
Was die Reform der Abschlussprüfung durch die EU angehe, bewege sich Brüssel aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer in die richtige Richtung. Allerdings bedauerte der oberste Vertreter des Berufsstandes in Deutschland, dass keine gesetzliche Entgeltregelung vorgesehen sei, um einen qualitätsgefährdenden Preiswettbewerb aufzuhalten. Der Wettbewerb unter den Abschlussprüfern habe bereits zu Dumpingpreisen geführt. Um langfristig die Qualität halten zu können, sei es wichtig, dass der Gesetzgeber Mindestanforderungen für die Abschlussprüfung formuliere.
Quelle: FAZ, 27. Juni 2013