Nach einem Urteil des BGH (I ZR 121/08) kann der Eigentümer einer schlampig gesicherten WLan-Verbindung Ärger bekommen, wenn jemand von außen über die Leitung Illegales treibt. Schadenersatz wird zwar nicht fällig, aber er muss die Kosten für die Abmahnung tragen und in Zukunft Abhilfe schaffen. Die Standardeinstellungen der Anbieter sind den Richtern dabei als Schutz zu lax. (7. Juni 2010)
Quelle: Stern