Zielvereinbarung anpassen

Wenn sich die Arbeit in der Abteilung so stark verändert, dass getroffene Zielvereinbarungen nicht mehr eingehalten werden können, muss eine Anpassung her.

Denn in der Regel gelten solche Vereinbarungen ein Jahr und sind schließlich auch die Basis für eine erfolgsabhängige Vergütung.  Zeit Online macht darauf aufmerksam, wie wichtig hier die Klausel eines "Änderungsvorbehalts" in den Verträgen über Zielvereinbarungen ist. Nur damit sei die einfache Anpassung an die geänderten Umstände möglich, ohne hingegen sei im Gespräch mit dem Vorgesetzten Überzeugungsarbeit zu leisten.

Quelle: Zeit Online

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